Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Reinigungsdienstleistungen

§ 1 Leistungsumfang
Die Dienstleisterin erbringt Reinigungsdienstleistungen gemäß individueller Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Der genaue Leistungsumfang wird in einem gesonderten Vertrag festgehalten.

§ 2 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung sowie Zahlungsbedingungen richten sich nach der individuellen vertraglichen Vereinbarung. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu begleichen. Bei Zahlungsverzug behält sich die Dienstleisterin das Recht vor, Mahngebühren zu erheben und den Vertrag bis zur Begleichung auszusetzen.

§ 3 Haftung
Die Dienstleisterin haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und ist in jedem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für Schäden durch Abnutzung oder bereits vorhandene Mängel beim Auftraggeber ist ausgeschlossen.

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit der im Einzelvertrag festgelegten Laufzeit oder bei Dauerschuldverhältnissen mit Vertragsbeginn und läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nicht anders vereinbart. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Bei schwerwiegenden Verstößen ist eine fristlose Kündigung möglich.

§ 5 Terminabsagen und Ausfallregelungen
Absagen durch den Auftraggeber sind mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitzuteilen. Bei späteren Absagen kann die vereinbarte Arbeitszeit in Rechnung gestellt werden. Bei Ausfall der Dienstleisterin aus unvorhergesehenen Gründen wird ein Ersatztermin angeboten.

§ 6 Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder zur Vertragserfüllung notwendig ist.

§ 7 Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit und für 12 Monate danach keine bei der Dienstleisterin beschäftigten Personen ohne schriftliche Zustimmung zu beschäftigen oder abzuwerben.

§ 8 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Dienstleisterin.